Teilnahmebedingungen-Zukunftswerkstatt

  1. Inhalte & Verantwortlichkeit & Leistungen

Die Zukunftswerkstatt findet am Mittwoch, den 28. Juni 2023 von 09:00 – 17:00 Uhr in der Finanzoase, Drostestraße 16, in Hannover statt. Im Preis enthalten ist die Teilnahme von 2 Personen (einer Führungskraft / Personalentwickler:in sowie einer Nachwuchskraft der Generation Z unter 30 Jahren) aus einer Organisation. Speisen und Getränke sowie eine ausführliche Dokumentation der Ergebnisse sind ebenfalls in der Teilnahmegebühr enthalten.
Für die Inhalte der Veranstaltungen sind die Beraterinnen Nina Kaienburg und Tessa Forsblad verantwortlich. Beide sind qualifizierte Coaches und erfahrene Personal- und Organisationsentwicklerinnen. Die Qualifikationen und Referenzen können auf deren jeweiligen Websites eingesehen werden.

  1. Teilnehmende

Die Zukunftswerkstatt richtet sich an die Zielgruppe Personalentwickler:innen, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der Generation Z.

  1. Anmeldung, Vertragsschluss

Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  1. Absage und Änderungen von Veranstaltungsterminen 

Wir können aus wichtigem Grund (zum Beispiel mangels kostendeckender Teilnehmendenzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit einer Referentin ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und erhalten bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Wir können – soweit den Teilnehmenden zumutbar – die Veranstaltung im Übrigen ändern (zum Beispiel Änderungen der Agenda, der Dozentinnen, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich schriftlich mitteilen.

  1. Preis und Zahlungsbedingungen 

Die Teilnahmegebühr für zwei Teilnehmende beträgt € 950,- zzgl. gesetzlicher MwSt. und wird nach Anmeldung umgehend in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 28 Tagen fällig. Solange die Teilnahmegebühr nicht vereinbarungsgemäß bezahlt ist, behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen und die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen.

  1. Ausschluss von Teilnehmenden, Hausrecht 

Wir können Teilnehmende von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn sie die Veranstaltung stören und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlassen wird. Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist nur mit unserer vorherigen Einwilligung erlaubt.

  1. Stornierungsbedingungen 

Die Teilnehmenden haben ein Stornierungsrecht zu folgenden Bedingungen. Die Stornierung hat schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Für die Fristen ist der Eingang bei uns maßgeblich:
• bei einer Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr,
• bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, eine spätere Stornierung ist nicht möglich und es werden 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.
Stellen die Teilnehmenden eine Ersatzteilnehmerin, fallen keine Stornogebühren an.

  1. Nutzung von Fotos und Filmaufnahmen 

Wir behalten uns vor, während der Seminare angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für Firmenzwecke, insbesondere zur Darstellung der Seminare als Fotoprotokolle, welche an alle Teilnehmenden verteilt werden, sowie zu eigenen Werbezwecken in allen Medien, weiter zu verwenden. Weder von den Fotografierenden noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

  1. Urheberrecht, Datenschutz, Schlussbestimmungen 

Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen (insbesondere die verwendete Software) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen daher nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Vortragsunterlagen werden in der Regel von den Referentinnen selbst erstellt. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der durch die Referentinnen selbst erstellten Vortragsunterlagen sind ausschließlich die Referentinnen verantwortlich. Soweit uns jedoch eine Rechtsverletzung bekannt wird, werden wir die entsprechenden Folien unverzüglich aus den Vortragsunterlagen entfernen.
Die erforderlichen Daten der Teilnehmenden, insbesondere Name und Adresse, werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen 

Es ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Der Gerichtsstand ist Hannover. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.